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  Liebe Wählerinnen und Wähler…, 
  der Deutschen Gesetzgeber betrügt seit mehr als 45 Jahren, einen Teil der Deutschen Bürgerinnen und 
  Bürger, beim gesetzlich GLEICHEN und FAIREN Zugang, zum Bundestagsmandat.
  Das erreicht der Deutsche Gesetzgeber durch den grundgesetzlich, garantierten Kündigungsschutz 
  (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG).
  Zitat: Art. 48 Abs.2 Grundgesetz (GG):
  (Absatz 2) Satz 1: Niemand darf gehindert werden, das Amt eines 
  Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Satz 2: Eine Kündigung 
  oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig. Ende
  Das klingt zwar vordergründig harmlos und allgemeingültig, aber 
  der demokratisch gesehen wirklich schäbige
  Trick, der hier dahintersteckt, ist, dass dieser äußerst lukrative, 
  grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 
  GG), zwar vom Deutschen Gesetzgeber, großzügig jedem Deutschen 
  Bürger, grundgesetzlich garantiert wird…, aber in der praktischen 
  Anwendung, ausschließlich vom Arbeitgeber, teuer, geleistet und 
  bezahlt werden muss…! 
  Wer also keinen finanzstarken Arbeitgeber hat… und das ist die 
  Mehrheit des Volkes…, kann den überaus lukrativen, grundgesetzlich 
  garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), daher 
  überhaupt NICHT nutzen… und muss trotzdem, mit den 
  beruflich perfekt geförderten Mitarbeitern finanzstarker 
  Arbeitgeber…, um das GLEICHE Bundestagsmandat, 
  konkurrieren.
  Das ist eine indirekte gesetzliche Benachteiligung…, die die GLEICHEN Deutschen Bürgerinnen und 
  Bürger, indirekt und unbemerkt, in 2 Gruppen (1 und 2) aufteilt… und dann NUR Gruppe 1 lukrativ 
  fördert.
  Gruppe 1…, sind die GESETZLICH hochwertigen Bürger, sie haben nämlich einen finanzstarken 
  Arbeitgeber und wer einen finanzstarken Arbeitgeber hat und das sind, als größte Berufsgruppe, allen 
  voran die Deutschen Beamten…, kann das Bundestagsmandat anstreben, übernehmen, ewig ausüben 
  und dominieren…, ohne jeden beruflichen Verlust.  Das geht so weit das die Beförderungen der 
  Beamten weiterlaufen, während Sie im Bundestagsmandat berufs-politische Macht ausüben… und selbst 
  nach 20 Jahren im Bundestagsmandat, können sie, lukrativ befördert, zurück in Ihren alten Beamten-Job, 
  mit Lebzeit. Das ermöglicht EXKLUSIV der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 
  Abs. 2 Satz 2 GG) ...! Besser kann man die Deutschen Beamten wirklich NICHT GESETZLICH 
  erzwungen fördern…, beim Zugang zur politischen Macht.
  In Gruppe 2 dagegen finden wir die NICHT ganz so hochwertigen Deutschen Bürgerinnen und Bürger…, 
  die ausdrücklich keinen finanzstarken Arbeitgeber haben…! Diese Bürger können den überaus 
  lukrativen, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) , daher überhaupt 
  NICHT nutzen… und gehen ganz einfach leer aus… und landen nach dem Bundestagsmandat, statt 
  lukrativ befördert im alten Beamten-Job mit Lebzeit…, entschädigungslos beim Arbeitsamt und brauchen 
  einen beruflichen Neuanfang. 
  Fakt: Vor dem Gesetz und bei Wahlen sind in Deutschland, ALLE Bürger GLEICH und trotzdem kann 
  Gruppe 1, nach dem Bundestagsmandat, GESETZLICH erzwungen, alles beruflich erreichte, lukrativ 
  befördert behalten… und die Bürgerinnen und Bürger von Gruppe 2, können das überhaupt NICHT 
  nutzen und gehen leer aus…! 
  Das ist kein Zufall, sondern dieser GESETZLICHE Vorteil für Gruppe 1, ist ausdrücklich VORSATZ des 
  Deutschen Gesetzgebers…, der dadurch seine bevorzugte Gruppe 1, perfekt gesetzlich fördert und im 
  Gegenzug die unerwünschte Konkurrenz von Gruppe 2, GESETZLICH zurückdrängt. 
  Und genau dieser demokratisch gesehen verbotene Trick, ist auch der einzige Grund, warum jetzt aktuell, 
  vor der Bundestagswahl 2021, ca. 175 Beamte…, gegen die Gewaltenteilung und somit gegen das 
  Grundgesetz, im Deutschen Bundestagsmandat (zurzeit 709 Abgeordnete) sitzen und damit so viele 
  Mandate besetzen, wie 14, 7 Millionen wahlberechtigten Bürgern zustehen… und das obwohl es in 
  Deutschland „NUR“ ca. 3,5 Millionen Beamte gibt (darfs a bisserl mehr sein?).
  Was bedeutet das…? NUN…, es bedeutet bewiesenermaßen, dass der Deutsche Gesetzgeber, den 
  Zugang zur politischen Macht in Deutschland, gesetzlich steuert, also MANIPULIERT.
  Seiner bevorzugten Klientel von Gruppe 1, schiebt er einen lukrativen, gesetzlich perfekt auf deren 
  berufliche Schutzbedürfnisse abgestimmten, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 
  Abs. 2 Satz 2 GG) zu…, den er EXTRA so gestaltet hat…, dass ihn die lästige Konkurrenz von Gruppe 2, auf 
  Grund ihrer beruflichen Herkunft (kein finanzstarker Arbeitgeber), überhaupt NICHT nutzen kann!
  Besonders seltsam ist hierbei, dass dieser grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 
  Satz 2 GG) …, 1949, bei Grundgesetzlegung, von den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“ in das 
  Grundgesetz geschrieben wurde… und deshalb sind die uns eine Erklärung schuldig.
  Gibt es da vielleicht ein dunkles Geheimnis in unserem Grundgesetz…, das sorgsam vor den Augen 
  der rechtschaffenden und vertrauensvollen Deutschen Wählerinnen und Wähler, verborgen wird?“
  OH, JA…, das gibt es tatsächlich und es funktioniert auch ganz einfach…, denn die Berufs-
  Bundestagsabgeordneten, die den grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 
  Satz 2 GG) heute so lukrativ nutzen…, sind ausdrücklich NICHT die GLEICHEN…, für die ihn die 
  „Väter und Mütter des Grundgesetzes“, 1949, LEGAL eingeführt haben….
  Um diesen Trick zu verstehen, muss man NUR wissen, dass die ersten Deutschen 
  Bundestagsabgeordneten (1949 - 1975), ausschließlich, nebenberuflich, ehrenamtlich tätig waren… und 
  das Bundestagsmandat war daher, für diese ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten, nur der 
  ehrenamtlich ausgeübte Nebenjob, sonst NICHTS! 
  Damit kein Arbeitgeber, seine Mitarbeiter rauswirft, wenn diese ehrenamtlich (1949-1975) im 
  Bundestagsmandat arbeiten und somit im Gegenzug ihren Hauptberuf entsprechend vernachlässigen 
  müssen, haben die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“, den grundgesetzlich garantierten 
  Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), bereits 1949, zum Schutz, eines TEILES dieser 
  ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten…, gerade auch der Beamten, absolut LEGAL und EXKLUSV 
  für ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete, eingeführt…. 
  Merke: „Ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete dürfen, GESETZLICH SELEKTIV, nach den 
  Schutzbedürfnissen der einzelnen Berufsgruppen, im Ehrenamt Bundestagsmandat, gesetzlich 
  gefördert werden, denn der Hauptberuf der ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten, ist 
  irgendwo außerhalb des Bundestagsmandates und UNGLEICHE Hauptberufe, müssen auch 
  gesetzlich UNGLEICH gefördert werden…!“
   Die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ haben also ALLES richtig gemacht…!
  Im Jahre 1975 jedoch, zwang das Bundesverfassungsgericht, mit seinem so genannten Diätenurteil 
  (BVerfGE 40, 296 von 1975), den Bundestag, seinen „liebgewordenen“ und mittlerweile mit steuerfreien 
  Zulagen überversorgten, ehrenamtlichen Deutschen Bundestagsabgeordneten, durch den heutigen 
  Berufs-Bundestagsabgeordneten, mit festem Gehalt aus der Staatskasse, Steuerpflicht und VOR ALLEM…, 
  absoluter formalrechtlicher Gleichstellung zu ersetzen.
  Merke: „Die heutigen Berufspolitiker im Bundestagsmandat, haben, für die Dauer des 
  Bundestagsmandates, ALLE den GLEICHEN Hauptberuf, nämlich das Berufspolitiker Bundestagsmandat. 
  Gleiche Berufspolitiker müssen auch GESETZLICH zwingend GLEICH gefördert werden und das 
  Bundesverfassungsgericht definiert diesen GLEICHBEHANDLUNGSZWANG der Berufs-
  Bundestagsabgeordneten, durch den Gesetzgeber, ab 1975-heute, in seinem so genannten Diätenurteil, 
  folgendermaßen, Zitat: BVerfGE 40, 296 von 1975, Seite 10 Entschädigung und Gleichheitssatz.
  Das Grundgesetz kennt aber im Wahlrecht und im Parlamentsrecht keine für den Status des Abgeordneten 
  erheblichen besonderen, in seiner Person liegenden Umstände, die eine Differenzierung innerhalb des Status 
  rechtfertigen können. Alle Mitglieder des Parlaments sind einander formal gleichgestellt. Das Prinzip dieser 
  formalisierten Gleichbehandlung ist verfassungsrechtlich im egalitären Gleichheitssatz ausgeprägt. Aus ihm 
  folgt: Jedermann muß ohne Rücksicht auf soziale Unterschiede, insbesondere auf seine Abstammung, seine 
  Herkunft, seine Ausbildung oder sein Vermögen die gleiche Chance haben, Mitglied des Parlaments zu werden. 
  Zitat Ende
  Der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) um den es hier geht, 
  fördert aber NUR Mitarbeiter finanzstarker Arbeitgeber und das verstößt gegen den 
  GLEICHBEHANDLUNGSZWANG bei Berufspolitikern im Bundestagsmandat, denn Berufspolitiker dürfen 
  NIEMALS GESETZICH UNGLEICH, vorteilhaft gefördert werden, weil es 
  dabei immer GEWINNER (hier Gruppe 1) und Verlierer (hier Gruppe 2) 
  gibt…. und das bei aktuellen GESETZLICHEN Zugang zum Deutschen 
  Berufspolitiker-Bundestagsmandat!
  Warum hat man dann 1975, den grundgesetzlich garantierten 
  Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) NICHT einfach 
  abgeschafft…, die Fachleute wussten auch schon 1975…, dass man 
  gleichgestellte Berufspolitiker, NICHT mehr GESETZLICH SELEKTIV 
  fördern darf?
  Und jetzt wird es richtig peinlich…, denn wenn man das genau 
  betrachtet, gibt es NUR einen einzigen Grund dafür…, nämlich 
  MACHTERHALT… und das geht so!
  Die Deutschen Beamten dominierten bereits als ehrenamtliche 
  Bundestagsabgeordnete (1949-1975), die politische Macht in 
  Deutschland…. 
  Die Beamten konnten damals (1949-1975), in den Ruhestand treten…, Ruhestandsgehalt beziehen… 
  und nebenberuflich ehrenamtlich im Bundestagsmandat, als ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete, 
  arbeiten.  Der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) schützte 
  dabei effektiv Ihren Arbeitsplatz!
  Sie konnten daher politische Macht ausüben, die Politik dominieren… und ihren alten Beamten-JOB, sogar 
  mit Beförderung, behalten…! Das war absolut LEGAL…, im EHRENAMT, Bundestagsmandat, bis 1975!
  Hätte man jedoch 1975, bei Einführung des heutigen BERUFS-Bundestagsabgeordneten, den 
  grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), korrekt abgeschafft…, müssten 
  sofort alle Beamte, wenn sie danach, als heutige Berufs-Bundestagsabgeordnete weiter Politik machen 
  möchten…, ihren alten Beamten-Job, endgültig aufgeben… und sind danach NUR noch gleichgestellte 
  Bürgerinnen und Bürger im GLEICHGESTELLTN Berufspolitiker-Bundestagsmandat. Eine Rückkehr, nach 
  dem Mandat, in den alten Beamten-JOB, ist dann auch ausgeschlossen.
  Die Deutschen Beamten müssten dann, bei Übernahme berufspolitischen Macht im Bundestagsmandat, 
  Ihren alten Beamten-Job, genauso aufgeben…, wie das die Mehrheit des „einfachen“ Volkes (Gruppe 2), 
  bereits seit 1975 tun muss…, denn die haben ja keinen finanzstarken Arbeitgeber, der ihren, den für den 
  Arbeitgeber teuren Kündigungsschutz, finanzieren und leisten könnte und gehen bereits seit 1975 leer 
  aus! Ohne dass es irgendjemanden interessieren würde…!
  Das wäre dann sofort, dass Ende der Herrschaft der Beamten in Deutschland… und zwar komplett! 
  Und das bereits seit 1975… und so haben die Verantwortlichen damals 1975, bei Einführung des heutigen 
  Berufs-Bundestagsabgeordneten, einfach NUR das getan, was unsere Politiker immer tun…, wenn es an 
  Ihre Pfründe und Privilegien geht…, NÄMLICH NICHTS….
  Aber anders als in der Politik so ÜBLICH, ist das NICHTS tun hier strafbar, denn NUN haben die 
  Beamten (Gruppe 1), durch den NICHT abgeschafften, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz 
  (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), einen GESETZLICH leichteren Zugang zum Berufspolitiker Bundestagsmandat im 
  Grundgesetz stehen als Gruppe 2 (die Mehrheit des Volkes)… und das ist DDR-NIVEAU und kann keine 
  Wahl legitimieren. Außerdem wurde das Grundgesetz in seinem Sinn korrumpiert und somit INGÜLTIG … 
  und das mit allen Konsequenzen.
  In der ECHTEN Deutschen Demokratie, die UNS im Grundgesetz versprochen wird…, würden solche 
  schweren Vorwürfe bereits von Amtswegen belastbar aufgeklärt…, aber NICHT in der „real 
  existierenden DEUTSCHEN DEMOKRATIE“, denn seit 2009 habe ich diesen Sachverhalt bereits 
  belastbar aufgeklärt und nach der Bundestagswahl 2009 meine erste Wahlbeschwerde in dieser 
  Sache, eingereicht. 
  Sie erhielt die Verfahrensnummer WP 98/09 und wurde „geprüft“…. und mit Stellungnahme des Innenministeriums zurückgewiesen…. Da hieß es unter anderen:
  „Im Übrigen sei es angesichts der Unterschiede zwischen den beruflichen Lebensumständen von Angehörigen 
  freier Berufe und Beschäftigten auch unter Berücksichtigung der formalen Gleichstellung aller Abgeordneten für 
  den parlamentarischen Gesetzgeber faktisch nicht möglich, bei der Gewährung von Leistungen die 
  Chancengleichheit auf Zugang zum Parlament für Angehörige freier Berufe vollständig zu verwirklichen.“
  Das ist interessant…, denn unterschiedliche berufliche Lebensumstände, gibt es NUR im ehrenamtlichen 
  Bundestagsmandat (1949-1975) …, denn da hat jeder ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete, noch 
  irgendwo außerhalb des Ehrenamtes Bundestagsmandat, seinen eigentlichen Hauptberuf. Da ist diese 
  Aussage korrekt!
  Aber seit 1975 gibt es keinen einzigen ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten mehr in ganz 
  Deutschland…, aber den grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG) für 
  ehrenamtliche Arbeit im Nebenjob Bundestagsmandat…, den gibt es heute noch und jetzt 45 Jahre später 
  er vor ALLEM die Beamten in das Bundestagsmandat… und verdrängt im Gegenzug die NORMALBÜRGER 
  von Gruppe 2 aus Ihrem eigenen Parlament.
  Das habe ich dem Bundestagswahlprüfungsausschuss auch mitgeteilt, aber das wurde einfach ignoriert 
  und meine Wahlbeschwerde WP 98/09, NICHT belastbar beantwortet, zurückgewiesen…! 
  Bitte beachten…, die nachfolgenden Adressen funktionieren NICHT ALLE auf dem kleinen 
  Handydisplay …, wenn Sie keinen Text angezeigt bekommen, nehmen Sie das Handy bitte 
  quer oder schauen auf dem Computers Bildschirm.
  Hier die offiziellen Aussagen zur Bundestagswahlbeschwerde von 2009 (WP 
  98/09).
  Nach der Bundestagswahl 2013 habe ich dann die nächste Wahlbeschwerde WP 11/13 eingereicht 
  und wollte diesen Fehler korrigiert haben…, aber seitdem…, bis heute…, weigert sich der Deutsche 
  Bundestagswahlprüfungsausschuss, irgendetwas belastbar zu prüfen, zu verstehen und erklärt 
  auch irgendwie das Bundesverfassungsgericht für zuständig.
  2013 habe ich dann auch die erste Wahlprüfungsbeschwerde (2. Instanz beim Bundesverfassungs-
  gericht 2 BvC 14/14,) eingereicht und wollte das Bundesverfassungsgericht (BVG) entscheiden 
  lassen. Aber dort sitzt der CDU-Verfassungsrichter und EX-Ministerpräsident des Saarlandes, gegen 
  jeden Sinn und Zweck einer Gewaltenteilung, als Berichterstatter für politische Wahlbeschwerden 
  und schreibt mir einen Verriss, zu meiner ersten Wahlprüfungsbeschwerde (2013/2014). Sogar als 
  Laie wusste ich das das Bundesverfassungsgericht sich an diesem Verriss seines Berichterstatters 
  orientiert und ich keine Chance, auf eine korrekte Bewertung habe…. Ich habe darauf mit einen 
  Befangenheitsantrag geantwortet…, der aber einstimmig zurückgewiesen wurde.
  2017 das GLEICHE…, meine Wahlbeschwerde WP 83/17 wird wieder NICHT geprüft und die 
  Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (2 BvC 8/18) wird wieder vom CDU-
  Verfassungsrichter abgebügelt. Darauf gab es wieder einen Befangenheitsantrag…, der aber diesmal 
  NICHT einstimmig abgelehnt wurde!
  Und jetzt aktuell meine 4. Wahlbeschwerde zur EU-Wahl 2019 (EuWP 31/19), die aber das 
  GLEIHE Thema behandelt. Und wieder wird NICHTS geprüft und keine einzige Frage belastbar 
  beantwortet. Danach geht es wieder zum Bundesverfassungsgericht mit der Wahlprüfungsbeschwerde 2 
  BvC 55/19. Dort sitzt immer noch der CDU-Verfassungsrichter als Berichterstatter für politische 
  Wahlbeschwerden und kann wieder NIX-verstehen…, obwohl ich kaum noch deutlicher werden kann…. 
  Also kommt auch der nächste Befangenheitsantrag…, aber diesmal ist alles anders…, denn am 15 
  Januar 2019 in Tholey (Kreis St. Wendel) beim Neujahrsempfang der CDU…, hat der CDU- 
  Verfassungsrichter vergessen…, dass er Verfassungsrichter ist und gegen den Verhaltenscodex der 
  Verfassungsrichter eine Wahlkampfrede gehalten…. Er hat die CDU hochleben gelassen, AKK gepriesen 
  und den Politikern Stolz und Solidarität erklärt und natürlich mit Stolz auf sein aktuelles Parteibuch, als 
  „CDU-Verfassungsrichter“ verwiesen und das zeigt beweisbar und belastbar, wem seine Loyalität als 
  Verfassungsrichter, gehört.
  Die Rede können Sie hier bei den St. Wendler Landnachrichten nachlesen.
  Es wird offensichtlich das dieser Berufspolitiker und CDU-Verfassungsrichter, mein Vorbringen NIEMALS 
  NEUTRAL bewerten kann, denn seine Loyalität gehört, in diesem Kontext, seinen Kollegen in der Politik… 
  und die würden ja ALLE ihre Beamten-Jobs verlieren…, wenn mein Vorbringen belastbar geprüft wird… 
  und wenn NICHTS belastbar geprüft wird…, bleibt ja ALLES beim Alten und die Beamten an der 
  politischen Macht. UPPPS!
  Wenn man das ALLES weiß…, muss man an der Unvoreingenommenheit des Berichterstatter des BVG 
  zweifeln… und daher müsste mein Befangenheitsantrag mindestens ausreichen, damit der CDU-
  Verfassungsrichter Peter Müller…, zumindest aus meinem Prozess zurückgezogen wird, da war ich mir 
  100% sicher, insbesondere da die Ansprüche an die Befangenheit eines Verfassungsrichters in 
  Deutschland…, sehr gering sind… und seine Wahlkampfrede sogar gegen den Verhaltens Codex für 
  Verfassungsrichter verstößt (siehe Befangenheitsantrag).
  Zitat BVG: „Es kommt hier nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er 
  sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass 
  besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“ Zitat Ende
  Trotzdem wird mein gut begründeter Befangenheitsantrag wieder abgewiesen und kein einziger der 
  Vorwürfe belastbar widerlegt, sondern NUR wachsweich mit Allgemeinplätzen (2021), „ohne Würdigung 
  aller Umstände“ zurückgewiesen.
  Hier finden Sie den Beschluss des BVG
  Hier finden Sie meinen Befangenheitsantrag 
  Resümee:  Seit nun mehr als 12 Jahren…, versuche ich in den zulässigen Rechtswegen, als braver 
  Demokrat…, der die Grundrechte schützen möchte und für Demokratie und Grundrechte eintritt, kurz 
  gesagt, vor allem eine einzige Frage, belastbar beantwortet zu bekommen:
  „Dürfen die Deutschen Berufs-Bundestagsabgeordneten von heute (1975-heute) …, noch mit dem 
  SELEKTIV geschaffenen, grundgesetzlich garantierten Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), für 
  ehrenamtliche Arbeit im Ehrenamt Bundestagsmandat (1949-1975), gesetzlich SELEKTIV gefördert 
  werden…?
  Oder führt dies, so wie aufgezeigt, bei den heutigen formal absolut gleichgestellten Berufspolitikern im 
  Bundestagsmandat, zur mandatserheblichen Wettbewerbsverzerrung, insbesondere zu Gunsten der 
  Deutschen Beamten, im Bundestagsmandat…, aus dem die Beamten übrigens sofort verschwinden…, 
  wenn der grundgesetzlich garantierte Kündigungsschutz (Art.48 Abs. 2 Satz 2 GG), endlich, 45 Jahre zu 
  spät, abgeschafft wird…“
  Das ist ALLES und diese eine Frage ist in Deutschland absolut TABU, keiner, auch die komplette, 
  überregionale Deutsche Presse NICHT, traut sich diese Frage öffentlich zu stellen…, weil Sie Angst 
  vor dem Ergebnis haben… und so hört man hier NUR…, das Schweigen der „Demokraten“!
  So wie es scheint…, sind die zahllosen Deutschen Demokratieschützer, incl. die Deutsche 
  überregionale Presse, bereit, es lieber auf Dauer hinzunehmen…, dass in Deutschland, formal 
  UNGÜLTIG, weil GESETZLICH UNGLEICH, gewählt wird…, als dem Volke einzugestehen, das es seit 45 
  Jahren, „durch diesen, fiesen TRICK“, um seinen GLEICHEN Zugang zur politischen Macht in Deutschland, 
  indirekt und unbemerkt, GEETZLICH betrogen wird…!
  Ich bitte jetzt ALLE Demokraten…, insbesondere die netten Politiker, die uns jeden Tag mit dem Mantra 
  begrüßen „Ja…, wir müssen für die Demokratie eintreten… und Grundrechte schützen“, einfach das zu 
  tun… und die eine kleine Frage belastbar zu beantworten.
  Und natürlich bitte ich auch die FAKE NEWS Aufklärer das hier zu bewerten…, hier können Sie sich gerne 
  abarbeiten! Wiederlegen Sie, BELASTBAR, was ich behaupte…, oder unterstützen Sie die Aufklärung…! 
  Die FAKE NEWS… können ja auch mal von der anderen Seite kommen…. 
  Und natürlich bitte ich die Bürger, die schon immer wissen, dass hier etwas NICHT stimmt…, bei 
  der Aufklärung mitzuhelfen…, denn bei denen bin ich mir absolut sicher, dass Sie auch die 
  Wahrheit wissen möchten und sich NICHT mit: „Es ist doch ALLES in Ordnung… und wer das NICHT 
  glaubt ist ein Querulant…!“, abspeisen lassen.
  Besonders wichtig ist hier jedoch die Deutsche Presse…, die sich leider erst bewegen wird…, wenn die 
  Wählerinnen und Wähler um Aufklärung bitten…. Aber besser spät als NIE!
  Bitte unterstützen Sie die Aufklärung und teilen Sie diese öffentliche Anzeige…, denn NUR dann wird sich 
  etwas verändern. 
  Herzlichst!
  Roland Kruk